Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

nach Art. 28 DSGVO — Stand: 9. Juni 2026

Hinweis: Dieser AVV befindet sich in Vorbereitung. Der nachfolgende Text wird derzeit rechtlich finalisiert und stellt noch nicht die verbindliche Endfassung dar. Die unterschriftsreife Fassung stellen wir unseren Kunden vor Vertragsbeginn bereit. Bei Fragen erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber der Plattform (Anbieterangaben siehe Impressum; „Auftragsverarbeiter“) im Auftrag des Kunden („Verantwortlicher“) im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform „Lumika“. Laufzeit und Kündigung folgen dem Hauptvertrag (AGB bzw. gewählter Tarif).

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln und Löschen personenbezogener Daten zum Zweck der Immobilienverwaltung: Stammdaten-, Vertrags- und Dokumentenverwaltung, Mietbuchhaltung und Banking-Abgleich, Kommunikation (E-Mail, Portal, Serienbriefe), Nebenkosten- und WEG-Verwaltung sowie KI-gestützte Assistenzfunktionen („Chiara“).

§ 3 Kategorien betroffener Personen und Daten

  • Betroffene: Mieter und Mitmieter, Eigentümer, Dienstleister/Handwerker, Mitarbeitende des Kunden, Interessenten.
  • Datenkategorien: Kontakt- und Identifikationsdaten, Vertrags- und Mietdaten, Zahlungs- und Bankdaten (IBAN, Umsätze aus Banking-Abgleich), Verbrauchs- und Abrechnungsdaten, Kommunikationsinhalte, hochgeladene Dokumente.
  • Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) sind nicht Vertragsgegenstand; der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht eingestellt werden.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Konfiguration und Nutzung der Plattform gelten als Weisung).
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (§ 6).
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) — die Plattform stellt hierfür Export- und Löschfunktionen bereit.
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ohne unangemessene Verzögerung.
  • Nach Vertragsende Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
  • Bereitstellung aller für den Nachweis der Pflichten erforderlichen Informationen; Ermöglichung und Duldung von Überprüfungen.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter vorab; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.

DienstleisterZweckOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbHHosting der Plattform, Datenbank und BackupsDeutschland
Google Cloud EMEA Ltd. (Vertex AI)KI-Funktionen (Chiara: Dokumentanalyse, Assistenz)EU-Region
Google Ireland Ltd. (Workspace)Versand von System-E-Mails (SMTP-Relay)EU
Enable Banking OyBankkonten-Anbindung (Kontoumsatz-Abruf, PSD2)EU
Stripe Payments Europe Ltd. (ab Aktivierung der Online-Zahlung)Zahlungsabwicklung der Tarif-AbonnementsEU

§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Transportverschlüsselung: TLS für alle Verbindungen (HSTS erzwungen).
  • Zugangskontrolle: Passwort-Hashing (PBKDF2), optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP, verschlüsselt gespeichert), rollenbasierte Berechtigungen, Mandantentrennung auf Datenebene (scope-basiert).
  • Zugriffskontrolle Infrastruktur: SSH nur mit Schlüsseln, Firewall (ufw), automatische Sperrung von Brute-Force-Angreifern (fail2ban), Dienste laufen unter dediziertem Systemnutzer ohne Root-Rechte.
  • Verfügbarkeit: tägliche automatisierte Datenbank- und Datei-Backups mit 30-Tage-Aufbewahrung, Überwachung von Erreichbarkeit und Backup-Frische mit Alarmierung.
  • Nachvollziehbarkeit: Audit-Log für sicherheits- und abrechnungsrelevante Aktionen.
  • Löschkonzept: automatisierte Aufbewahrungsfristen (DSGVO-Retention-Job) und Löschworkflows nach Art. 17 DSGVO.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und die AGB.